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   LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03   

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https://dejure.org/2006,21934
LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03 (https://dejure.org/2006,21934)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 O 554/03 (https://dejure.org/2006,21934)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 O 554/03 (https://dejure.org/2006,21934)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 11.04.2005 - L 2/9 SF 82/04

    Vergütung eines medizinischen Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03
    Daraus, dass dieser Passus so nicht in § 7 Abs. 2 JVEG übernommen wurde, folgern einige, dass der Gesetzgeber sich gegen die Erstattungsfähigkeit von Handaktenexemplaren entschieden habe (OLG München, 2. Strafsenat, Beschluss vom 28.11.2005, 2 Ws 1194/05, bislang nur dem Tenor nach veröffentlicht in JURIS; Hess. LSG, Beschluss vom 11.04.2005, L 2/9 SF 82/04, - JURIS - Meyer/Hövel/Bach, a.a.O., Rn. 7.22).
  • OLG Stuttgart, 12.09.2005 - 1 Ws 211/05

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten für

    Auszug aus LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03
    Andere halten diese Kosten gleichwohl für grundsätzlich oder zumindest dann für erstattungsfähig, wenn zu erwarten ist, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich erläutern müssen wird (OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, Beschluss vom 12.09.2005, Az. 1 WS 211/05, - JURIS - LG Hannover, JurBüro 2005, S. 489; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, JVEG § 7 Rn. 16).
  • OLG München, 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05

    Honorarabgeltung bei Fertigung einer Gutachtenkopie für die Handakten des

    Auszug aus LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03
    Daraus, dass dieser Passus so nicht in § 7 Abs. 2 JVEG übernommen wurde, folgern einige, dass der Gesetzgeber sich gegen die Erstattungsfähigkeit von Handaktenexemplaren entschieden habe (OLG München, 2. Strafsenat, Beschluss vom 28.11.2005, 2 Ws 1194/05, bislang nur dem Tenor nach veröffentlicht in JURIS; Hess. LSG, Beschluss vom 11.04.2005, L 2/9 SF 82/04, - JURIS - Meyer/Hövel/Bach, a.a.O., Rn. 7.22).
  • LG Hannover, 18.05.2005 - 1 O 3/03

    Pflicht eines Sachverständigen zur Aufbewahrung seines Gutachtens; Festsetzung

    Auszug aus LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03
    Andere halten diese Kosten gleichwohl für grundsätzlich oder zumindest dann für erstattungsfähig, wenn zu erwarten ist, dass der Sachverständige sein Gutachten mündlich erläutern müssen wird (OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, Beschluss vom 12.09.2005, Az. 1 WS 211/05, - JURIS - LG Hannover, JurBüro 2005, S. 489; Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl. 2005, JVEG § 7 Rn. 16).
  • LG Hannover, 17.03.2005 - 2 OH 7/04

    Erstattungsfähigkeit von für die Handakten des Sachverständigen gefertigten

    Auszug aus LG Itzehoe, 24.01.2006 - 3 O 554/03
    Derartige Arbeitsexemplare sind nach § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 JVEG erstattungsfähig, sie wären es sogar, wenn sie später im Gutachten nicht verwendet worden wären (LG Hannover, JurBüro 2005, S. 375 und S. 279; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., Rn. 12.26).
  • OLG Köln, 08.03.2007 - 13 U 1/06

    Ersatz von Kopierkosten nach Justizvergütungsgesetz

    Soweit teilweise unter Berufung auf den Wortlaut des § 7 Abs. 2 JVEG sowie darauf, dass diese Norm den in § 11 Abs. 2 ZSEG enthaltenen Passus "oder für die Handakten des Sachverständigen" nicht übernommen hat, vertreten wird, eine Erstattungsfähigkeit der Kosten der Mehrfachausfertigung des Gutachtens für die eigene Handakte sei - sofern die heranziehende Stelle nicht eine entsprechende Anordnung getroffen habe (§ 7 Abs. 2 Satz 3 Halbs.2 JVEG) - nicht gegeben (OLG Koblenz, Beschluss v. 06.06.2006, Az.: 14 W 338/06, JurBüro 2006, 436; OLG Hamburg, Beschluss v. 24.02.2006, Az.: 8 W 24/06, OLGR Hamburg, 2006, 386; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 23. Aufl., § 7 Rz.7.22), vermag der Senat dem nicht zu folgen (vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 05.03.2007, Az.: 15 U 181/05; OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.09.2005, Az.: 1 Ws 211/05, JurBüro 2006, 212; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2006, Az.: 3 Ws 493/05, JMBl. 2006, 130; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, Az.: 3 O 554/03; LG Hannover, Beschluss v. 18.05.2005, Az.: 1 O 3/03, JrBüro 2005, 489; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 7 JVEG Rz.16; differenzierend zwischen eigentlichem Gutachtentext und Anlagen LG Köln, Beschluss v. 19.10.2005, Az.: 102 - 49/05).

    Da sich der Gesetzesbegründung nicht entnehmen lässt, warum der in § 11 Abs. 2 ZSEG enthaltene Passus "oder für die Handakten des Sachverständigen" nicht in die neue Vorschrift des § 7 JVEG übernommen worden ist, erscheint es durchaus möglich, dass dem Gesetzgeber bei der Neufassung ein redaktionelles Versehen unterlaufen ist und er den Erstattungsanspruch des Sachverständigen insoweit nicht beschränken wollte (vgl. dazu näher auch LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, Az.: 3 O 554/03, sowie LG Köln, Beschluss v. 19.10.2005, Az.: 102 - 49/05).

  • OLG Brandenburg, 05.01.2007 - 4 W 67/06

    Sachverständigenvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Gutachtenkopie

    Denn der Sachverständige ist in solchen Fällen verpflichtet, sich auf die Verhandlung vorzubereiten, um zu einer möglichst effektiven Durchführung der Verhandlung beizutragen (OLG Stuttgart, v. 12.09.2005, 1 Ws 211/05, zitiert nach juris, Rn. 8; OLG Düsseldorf, v. 03.01.2006, III -3 Ws 493/05; zitiert nach Luchterhand Volltext, s. JurBüro 2006, 324 .; LG Itzehoe, v. 24.01.2006, 3 O 554/03, zitiert nach juris, Rn. 14; Der Sachverständige 2005, S. 279; Hartmann, Kostengesetzte, 36 A., § 7 JVEG, Rdnr. 17; Kamphausen, Praxiskommentar JVEG, Rn. 2.7.3.2.3).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2006 - 10 W 70/06

    Wegfall der gesonderten Erstattungsfähigkeit von Kopien des erstellten Gutachtens

    Diese Beurteilung erweise sich auch als zweckmäßig und ökonomisch, da es häufig vorkomme, dass der Sachverständige zur Ergänzung oder Erläuterung seines Gutachtens aufgefordert werde (vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2006, 212; LG Hannover, Beschluss vom 18.05.2005, 1 O 3/03, JurBüro 2005, 489f; LG Itzehoe, Beschluss vom 24.01.2006, 3 O 554/03).
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